Der Mieter hat das Wohnmobil mit leerem Abwassertank und leerer Toilette zurückzugeben.
Das Wohnmobil ist vollgetankt wieder abzugeben.
Der Mieter hat das Wohnmobil zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.
Bei Nichteinhaltung werden Schadensersatzansprüche sowie Mietausfall gegen den Mieter geltend gemacht.
Der Mieter ist nicht berechtigt Schäden beseitigen zu lassen ohne mit dem Vermieter hierüber Absprache zu halten
Der Mieter verpflichtet sich Mängel am Mietobjekt dem Vermieter zu melden.
Ein Mietmangel besteht nur wenn das Mietobjekt nicht mehr fahrtüchtig bzw. nicht mehr Verkehrssicher ist und nicht durch Nachlässigkeit z.B. Fehlbedienung des Mieters verursacht wurden ist.
Der Mieter verpflichtet sich, das Wohnmobil mit Sorgfalt zu behandeln und allen Warnhinweisen Folge zu leisten.
Bei Schäden die durch Nichteinhaltung oder Fehlbedienung entstehen haftet der Mieter im vollem Umfang.
Das Rauchen und mitführen von Tieren ist im Wohnmobil nicht gestattet.
Bei Nichteinhaltung oder Missachtung werden 500,00 € für eine Sonderreinigung veranschlagt.
Mängel am und im Fahrzeug die die Fahrtüchtigkeit bzw. Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen sind keine Mietmängel.
Der Mieter haftet uneingeschränkt bei Schäden die durch:
– Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
– Fahruntüchtigkeit durch z.B. Alkohol, Drogen und Medikamente usw. verursacht werden.
In der Servicepauschale von 200,00€ ist die Übergabe / Rückgabe sowie eine Gasflasche, Toilettenpapier und Chemie für die Toilette enthalten.
Die Kaution für das Wohnmobil beträgt 500,00 €.
Das Mindestalter beträgt 23 Jahre
Die Selbstbeteiligung beträgt 1200,00 € bei Schäden die durch den Mieter entstanden sind.